VW-ABGASSKANDAL


Wir holen Ihr Geld zurück!

Der Volkswagenkonzern im Abgasskandal: Seit 2015 ist klar, dass der Volkswagen-Konzern seine Kunden getäuscht hat. Dies hat nun auch der BGH mit Urteil vom 25.05.2020 rechtssicher bestätigt. In den Dieselmotoren von VW und dessen Tochterunternehmen SKODA, SEAT, AUDI und PORSCHE, der Baugruppe EA189, wird eine „Schummel-Software“ verwendet. Diese täuscht niedrige Abgaswerte vor, die im normalen Fahrbetrieb nicht eingehalten werden. Eine Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge droht. Sie als Kunde – egal ob Sie das Fahrzeug gebraucht oder neu gekauft haben – haben kein umweltfreundliches Fahrzeug erworben, sondern im wahrsten Sinne des Wortes eine Mogelpackung.

Zu den drohenden Fahrverboten für diese „schmutzigen Diesel“ kommt noch ein enormer Wertverlust hinzu. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt werden Sie nur noch einen Bruchteil des eigentlich angemessenen Fahrzeugwertes erzielen können. Das Interesse an Fahrzeugen, die vom Abgasskandal betroffen sind, geht gegen null.

Anspruchsberechtigung: Sie müssen dieses Verhalten des Großkonzerns nicht hinnehmen. Unserer Ansicht nach hat VW – und das haben bereits mehrere Gerichte durchgängig entschieden – Sie als Käufer getäuscht. Entsprechend können Sie Ihre Ansprüche auf Entschädigung gegen den Hersteller der Motoren, die Volkswagen AG, mit unserer Hilfe geltend machen.

Wir sind eine, unteranderem auf  Verkehrsrecht spezialisierte, Kanzlei im Herzen von Kaiserslautern. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen jederzeit als kompetente Partner zur Seite. Gerade im VW-Dieselskandal haben wir unsere Mandanten in zahlreichen Fällen vertreten und prüfen für Sie kostenlos, ob auch Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und wie hoch Ihre Entschädigung ausfallen kann.

Für Sie ist die Prüfung kostenlos!

Ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, können Sie der folgenden Übersicht entnehmen. Bitte beachten Sie, dass es einer detaillierten Prüfung anhand Ihrer Fahrzeug-Identitätsnummer (FIN) bedarf um eine verbindliche Aussage zu treffen:


 

VOLKSWAGEN
  • Amarok
  • Beetle
  • Caddy
  • EOS
  • Golf
  • Jetta
  • Passat
  • Polo
  • Scirocco
  • Sharan
  • T5
  • T6
  • Tiguan
  • Touran
  • VW CC
  • AUDI
  • A1
  • A3
  • A4
  • A5
  • A6
  • A7
  • A8
  • Q3
  • Q5
  • TT
  • SEAT
  • Alhambra
  • Altea
  • Exeo
  • Ibiza
  • Leon
  • Toledo
  • SKODA
  • Octavia II
  • Rapid
  • Roomster
  • Superb II
  • Yeti
  • PORSCHE
  • Cayenne
  • Macan
  • Haben Sie Ansprüche im Abgasskandal?

    Wir benötigen zu einer kostenlosen Einschätzung der Erfolgsaussichten nur wenige Informationen. Unsere spezialisierten Anwälte prüfen umgehend, ob und in welcher Höhe Ihnen Ansprüche zustehen.

      Vorname, Nachname*

      Telefon*

      E-Mail-Adresse*

      Hersteller*:

      Benziner oder Diesel?*
      BenzinDiesel

      Aktueller km-Stand*

      Kaufdatum*

      Finanzierung oder Leasing?

      Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?

      Fahrgestell-Identitätsnummer (FIN)*:

      Sicherheitsabfrage:

      captcha

      Informationspflicht gemäß EU-DSGVO

      Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist uns ein wichtiges Anliegen. Deshalb informieren wir Sie ausführlich über den Umgang mit den von Ihnen freiwillig gemachten, personenbezogenen Daten.
      Selbstverständlich haben Sie in Bezug auf die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten auch Rechte. Laut geltendem Gesetz sind wir dazu verpflichtet, Sie über dieselben aufzuklären.
      Die Inanspruchnahme und Durchführung dieser Rechte ist für Sie kostenlos. Die vollständigen Angaben gemäß der Informationspflicht sind hier nachlesbar.
      Bitte lesen Sie die Angaben gemäß Informationspflicht nach EU-DSGVO bis zum Ende durch, bevor Sie zustimmen.

      Sicherheitsabfrage:

      captcha

      DER VW-ABGASSKANDAL

      Welche Fahrzeuge sind betroffen?

      Nahezu alle Diesel-Fahrzeuge der dem Volkswagen-Konzern angehörenden Unternehmen bzw. Fahrzeuge mit Motoren von VW sind betroffen. Hierzu gehören die Fahrzeuge von SEAT, SKODA, AUDI und PORSCHE. Insbesondere sind die 1,2 Liter-Motoren, die 1,6 Liter-Motoren, und die 2,0 Liter-Motoren betroffen. Jedoch sind auch die großen 3,0 Liter-Maschinen in den Skandal einbezogen, die VW, AUDI und PORSCHE in Ihren Top-Modellen verbaut haben, so etwa im VW Touareg oder dem Porsche Cayenne und dem Macan. Diese sind sogar bereits vom Kraftfahrtbundesamt offiziell zurückgerufen worden. Die kleineren betroffenen Motoren finden sich in nahezu jedem Modell der genannten Hersteller und sind fast alle vom Abgasskandal betroffen. Wir prüfen anhand Ihres Fahrzeugscheines genau, ob auch Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und ob auch Ihnen daher eine Entschädigung zusteht.

      Wie hat Volkswagen getäuscht?

      Der Abgasskandal hat mit dem mittlerweile geradezu „berüchtigten“ Motor EA189 begonnen. Mittlerweile steht nahezu fest, dass Volkswagen in diesem Motor eine Software verbaut hat, die erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet oder im „normalen“ Straßenverkehr. Sobald die Software den Prüfstand erkennt, regelt diese das Fahrzeug so ab, dass es die vorgeschriebenen Abgaswerte einhält. Erkennt die Software, dass das Fahrzeug wieder auf der normalen Straße bewegt wird, werden die Werte nicht mehr eingehalten, das Fahrzeug wird „schmutzig“. Man spricht von einer illegalen Abschalteinrichtung. Der Nachfolgemotor des EA189, der EA288 ist in den meisten Dieselfahrzeugen ab Baujahr 2015 verbaut. Dieser hat offensichtlich auch eine ähnliche illegale Abschaltvorrichtung verbaut und ist auch vom Dieselskandal betroffen.

      Welche Ansprüche stehen Ihnen zu?

      Volkswagen hat getäuscht. Also stehen Ihnen aus unserer Sicht Schadensersatzansprüche zu. Diese können in Form der durch die Täuschung erfolgten Wertminderung des ursprünglichen Kaufpreises geltend gemacht werden. Alternativ steht Ihnen auch ein Anspruch auf Rückabwicklung zu. Das bedeutet: Sie können im besten Fall sogar das von Ihnen bislang genutzte Fahrzeug vollständig an VW zurückgeben und erhalten dann den komplett durch Sie gezahlten Kaufpreis zurück. Bei den Gerichten ist aktuell noch strittig, ob in diesen Fällen eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer abgezogen werden muss. Aufgrund der vorsätzlichen Täuschung stehen Ihnen sogar ggf. Zinsansprüche auf den gezahlten Kaufpreis zu. Wenn Sie Ihr Fahrzeug vor 5 Jahren beispielsweise für 30.000 € gekauft haben, kann das eine beträchtliche Summe sein, die Sie dann zuzüglich zu der Kaufpreisrückerstattung erhalten. Im für Sie besten Fall, kann es also dazu kommen, dass Sie den vollen Kaufpreis (ohne Nutzungsentschädigung) zzgl. Zinsen zugesprochen bekommen. So können Sie sogar mehr erstattet bekommen, als Sie damals für das Fahrzeug gezahlt haben.

      Welche Kosten kommen auf mich zu?

      Die betroffene Dieselkäufer müssen sich grundsätzlich keine Gedanken um Kosten machen. In der Regel trägt eine vorhandene (Verkehrs)Rechtsschutzversicherung alle Kosten. Nach dem Urteil des BGH vom 25.05.2020 ist die Rechtslage geklärt: Bei Schadensersatzforderungen ist VW verpflichtet, auch die Anwaltskosten zu tragen. Das Kostenrisiko für Sie ist also – unter Beachtung der Erfolgschancen – mehr als überschaubar. Grundsätzlich gilt jedoch: Die erste Prüfung Ihrer Angelegenheit ist für Sie immer komplett kostenfrei. Senden Sie uns Ihren Fahrzeugschein und den Kaufvertrag des Fahrzeuges, und wir teilen Ihnen direkt mit, mit welcher Erstattung Sie rechnen können.