Bau- und Architektenrecht
Sie planen ein Bauvorhaben und haben Probleme mit der Baugenehmigung? Sie sind sich unsicher, was den Vertrag mit einem Bauträger angeht oder haben bereits gebaut, ohne zuvor eine Baugenehmigung beantragt zu haben?
Wir beraten Sie bei der Erarbeitung und Gestaltung von Bauverträgen, begleiten Sie während der Vertragsdurchführung und unterstützen Sie bei der Feststellung und Beseitigung von Mängeln, der Bauabnahme und der Durchsetzung von Werklohnansprüchen.
Wir beraten Sie als Bauherr, ebenso als Handwerker oder Bauunternehmer.
Architekten und Bauingenieure beraten wir bzgl. aller vertraglichen Fragen, zur Sicherung und Durchsetzung von Honoraransprüchen, bei der Geltendmachung von Planungs- und Bauüberwachungsmängeln sowie berufshaftungsrechtlichen Einzelfragen.
Wir vertreten Sie außergerichtlich und in allen Gerichtsverfahren einschließlich selbstständiger Beweisverfahren zur Sicherung von Beweismitteln.