Neuer Kanzleistandort
Seit dem 01.03.2023 befindet sich die Kanzlei in neuen Räumen in der Schubertstraße 37, 67655 Kaiserslautern. In moderner Atmosphäre empfangen wir Sie gerne und sind wie gewohnt für Sie da! Parkplätze sind in der näheren Umgebung genug vorhanden. Das Parkhaus an der Lutrina-Klinik befindet sich in unmittelbarer Nähe, sowie zahlreiche öffentliche Parkplätze. Die fußläufige Entfernung zum Gericht ist dabei erhalten geblieben.
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SCHULDRECHTSREFORM 2022
Seit 20 Jahren hat der Gesetzgeber das Recht der Schuldverhältnisse, vor allem der Kaufverträge zum 01.01.2022 grundlegend erneuert. So gibt es nun einen dreigliedrigen Sachmangelbegriff, der viel weiter geht als die bisherige Regelung. Insbesondere beim Fahrzeugkauf stellen sich für Verkäufer neue Herausforderungen und für Käufer neue Erleichterungen ein. So greift die sogenannte Beweislastumkehr nun bis zu 9 Monate nach dem Kauf bei einem Verbrauchsgüterkaufvertrag.
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NOTWEGERECHT ÜBER NACHBARGRUNDSTÜCK IM WEGE DER EINSTWEILIGEN VERFÜGUNG
Das LG Kaiserslautern hat in einem Urteil über eine einstweilige Verfügung entschieden, dass dem Hinterliegergrundstück ein Notwegerecht über das Nachbargrundstück zukommt. Der Nachbar hatte unter Berufung auf sein Eigentum dem hinterliegenden Nachbarn den Zuweg zur öffentlichen Straße verwehrt. Nun muss er die Überfahrt dulden, wie das Gericht entschied. Denn der Weg stellt die einzig zumutbare Erschließung für das Hinterliegergrundstück dar, so das Gericht.
BAURECHT
Das LG Zweibrücken (Az. 1 O 144/21) hat in einem Urteil entschieden, dass eine Klage auf Minderung der Vergütung abzuweisen ist, auch wenn unstreitig Mängel im Bauwerk bestehen, die der Kläger aber nicht zum Gegenstand seiner Klage gemacht hatte. Nach voran gegangenem selbstständigen Beweisverfahren zeigten sich zahlreiche Mängel, der Bauvertrag war aber zuvor vom Bauherrn gekündigt worden und eine Nichterfüllung wurde abgelehnt. Von der Vergütung hatte der Bauherr nur einen Teil gezahlt und es musste vom Gericht der wirtschaftliche Wert der erbrachten Leistungen berücksichtigt werden. Dieser war höher als
VERKEHRSRECHT/UNFALLREGULIERUNG
Der BGH hat in einer Entscheidung vom 17.11.2020, Az. VI ZR 569/19 auch die Kosten für eine unfallbedingte Finanzierung von Reparaturkosten für ersatzfähig angesehen. Dies gilt insbesondere bei verzögerten Regulierungen der Versicherer.
Die Entscheidung zeigt einmal mehr, dass bei der Unfallregulierung Schnelligkeit und rechtliches Know-how unersetzbar sind.
VW-ABGASSKANDAL
Wir holen Ihr Geld zurück!
Der Volkswagenkonzern im Abgasskandal: Seit 2015 ist klar, dass der Volkswagen-Konzern seine Kunden getäuscht hat. Dies hat nun auch der BGH mit Urteil vom 25.05.2020 rechtssicher bestätigt. In den Dieselmotoren von VW und dessen Tochterunternehmen SKODA, SEAT, AUDI und PORSCHE, der Baugruppe EA189, wird eine „Schummel-Software“ verwendet. Diese täuscht niedrige Abgaswerte vor, die im normalen Fahrbetrieb nicht eingehalten werden. Eine Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge droht. Sie als Kunde – egal ob Sie das Fahrzeug gebraucht oder neu gekauft haben – haben kein umweltfreundliches Fahrzeug erworben, sondern im wahrsten Sinne des Wortes eine Mogelpackung.
Gerne prüfen wir für Sie kostenlos, ob auch Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und wie hoch Ihre Entschädigung ausfallen kann.
Hier gehts zur kostenlosen Prüfung.