Sachmängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf
Beim Gebrauchtwagenkauf treten häufig versteckte Mängel auf, manipulierte Tachos, verschwiegene Unfallschäden oder technische Defekte. Als Käufer haben Sie umfangreiche Rechte, die wir für Sie durchsetzen. Ob Rücktritt vom Kaufvertrag, Nachbesserung oder Schadensersatz, wir beraten Sie zu allen Möglichkeiten und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Verkäufer.
Ihre Rechte als Käufer
Beim Gebrauchtwagenkauf stehen Ihnen verschiedene Ansprüche zu:
Sachmängel
Versteckte technische Defekte, die bei Übergabe bereits vorhanden waren
Tachomanipulation
Zurückgedrehter Kilometerstand, ein häufiger Betrugsfall
Unfallschäden
Verschwiegene oder falsch deklarierte Vorschäden
Gewährleistung
Gesetzliche Gewährleistung beim Händlerkauf: 1 Jahr (reduziert) oder 2 Jahre
Warum anwaltliche Hilfe wichtig ist
Gewährleistungsrecht ist komplex. Ob ein Mangel vorliegt, wann die Beweislast wechselt und welche Fristen gelten, wir klären das für Sie und setzen Ihre Ansprüche durch.
IHR ANSPRECHPARTNER

Moritz Eschbach
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Gut zu wissen
Beim Händlerkauf gilt eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens einem Jahr. Ein vollständiger Ausschluss ist nicht möglich.
HÄUFIGE FRAGEN
Fragen zum Gebrauchtwagenkauf
Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?
Gilt die Gewährleistung auch bei Privatkäufen?
Probleme mit dem Gebrauchtwagen?
Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen. Wir beraten Sie zu Rücktritt, Nachbesserung und Schadensersatz.

