Umgangsrecht: Recht des Kindes und Recht der Eltern
Das Umgangsrecht ist ein Recht des Kindes auf Kontakt mit beiden Elternteilen, und zugleich ein Recht und eine Pflicht jedes Elternteils. Nach einer Trennung lebt das Kind in der Regel bei einem Elternteil. Der andere Elternteil hat das Recht auf regelmäßigen Umgang. In der Praxis ist das Umgangsrecht einer der häufigsten Streitpunkte zwischen getrennt lebenden Eltern. Der betreuende Elternteil verweigert oder erschwert den Umgang, Übergaben eskalieren, das Kind wird in den Konflikt hineingezogen. In solchen Fällen kann das Familiengericht den Umgang regeln, und bei Verstößen mit Ordnungsgeld oder Ordnungshaft durchsetzen. Als Fachanwalt für Familienrecht vertritt RA Gerhard Eltern in Kaiserslautern und der Westpfalz bei der Regelung und Durchsetzung des Umgangsrechts. Wir streben zunächst eine einvernehmliche Regelung an. Ist dies nicht möglich, beantragen wir eine gerichtliche Umgangsregelung beim Familiengericht Kaiserslautern.
Umgangsmodelle
Es gibt verschiedene Umgangsmodelle, die sich nach dem Alter des Kindes und den Lebensumständen richten:
Residenzmodell mit Umgangsrecht
Das Kind lebt bei einem Elternteil und hat regelmäßigen Umgang mit dem anderen, typischerweise jedes zweite Wochenende und einen Nachmittag unter der Woche.
Wechselmodell (Doppelresidenz)
Das Kind lebt abwechselnd bei beiden Elternteilen, etwa wochenweise. Voraussetzung ist eine gute Kommunikation und räumliche Nähe der Eltern.
Erweiterter Umgang
Mehr Umgangszeit als im klassischen Residenzmodell, aber weniger als beim Wechselmodell. Wird individuell vereinbart.
Begleiteter Umgang
Bei Kindeswohlgefährdung oder nach langer Kontaktunterbrechung kann das Gericht einen begleiteten Umgang anordnen, unter Aufsicht eines Dritten.
Wenn der Umgang verweigert wird
Die Verweigerung des Umgangs durch den betreuenden Elternteil ist rechtswidrig. Das Familiengericht kann den Umgang regeln und bei Verstößen Ordnungsgeld bis zu 25.000 Euro oder Ordnungshaft anordnen. In dringenden Fällen ist eine einstweilige Anordnung möglich, die innerhalb weniger Tage erlassen werden kann. Wir handeln schnell und konsequent, damit der Kontakt zu Ihrem Kind nicht abreißt.
IHR ANSPRECHPARTNER

Andreas Gerhard
Rechtsanwalt für Familienrecht, spezialisiert auf Umgangsrecht und Kindschaftsrecht
Gut zu wissen
Das Umgangsrecht ist ein Recht des Kindes. Auch der umgangsberechtigte Elternteil ist zum Umgang verpflichtet, er kann den Umgang nicht einfach ablehnen.
HÄUFIGE FRAGEN
Fragen zum Umgangsrecht
Wie oft darf ich mein Kind sehen?
Was kann ich tun, wenn der Umgang verweigert wird?
Haben Großeltern ein Umgangsrecht?
Umgang mit Ihrem Kind gefährdet?
Handeln Sie jetzt, je länger der Kontakt unterbrochen ist, desto schwieriger wird die Wiederanbahnung. Wir setzen Ihr Umgangsrecht durch.

