Aufhebungsvertrag: Chancen und Risiken
Ihr Arbeitgeber legt Ihnen einen Aufhebungsvertrag vor und drängt auf eine schnelle Unterschrift. Das ist eine Situation, die wir in unserer Kanzlei in Kaiserslautern regelmäßig erleben. Arbeitgeber nutzen Aufhebungsverträge, um den Kündigungsschutz zu umgehen und das Arbeitsverhältnis ohne Risiko einer Kündigungsschutzklage zu beenden. Ein Aufhebungsvertrag kann für Sie vorteilhaft sein, wenn die Konditionen stimmen. Er kann aber auch erhebliche Nachteile mit sich bringen: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, Verlust von Abfindungsansprüchen oder ungünstige Freistellungsregelungen. Unterschreiben Sie niemals unter Zeitdruck. Wir prüfen den Vertragsentwurf, verhandeln bessere Konditionen und stellen sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben. Vor dem Arbeitsgericht Kaiserslautern und in Verhandlungen mit Arbeitgebern in der Westpfalz kennen wir die üblichen Konditionen und wissen, was durchsetzbar ist.
Worauf Sie achten müssen
Ein Aufhebungsvertrag enthält zahlreiche Regelungen, die Ihre Zukunft erheblich beeinflussen:
Abfindungshöhe
Ist die angebotene Abfindung angemessen? Wir prüfen, ob mehr verhandelbar ist, orientiert an Betriebszugehörigkeit, Gehalt und Kündigungsrisiko des Arbeitgebers.
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld führen. Wir gestalten den Vertrag so, dass dieses Risiko minimiert wird.
Freistellung und Resturlaub
Werden Sie freigestellt? Wird der Resturlaub angerechnet oder ausgezahlt? Diese Punkte müssen klar geregelt sein.
Zeugnis und Referenzen
Der Aufhebungsvertrag sollte eine verbindliche Zeugnisregelung enthalten, idealerweise mit vereinbarter Note und Formulierung.
Wettbewerbsverbot und Geheimhaltung
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote und Geheimhaltungsklauseln können Ihre berufliche Zukunft einschränken. Wir prüfen deren Wirksamkeit.
Warum anwaltliche Beratung unverzichtbar ist
Ein Aufhebungsvertrag ist eine endgültige Entscheidung. Anders als bei einer Kündigung gibt es keine Klagefrist und kein Zurück. Einmal unterschrieben, ist der Vertrag bindend. Deshalb ist eine vorherige anwaltliche Prüfung keine Vorsichtsmaßnahme, sondern eine Notwendigkeit. Die Kosten für die Beratung stehen in keinem Verhältnis zu dem, was auf dem Spiel steht.
IHR ANSPRECHPARTNER

Andreas Gerhard
Schwerpunkt Arbeitsrecht, langjährige Erfahrung vor dem Arbeitsgericht Kaiserslautern
Gut zu wissen
Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag niemals unter Zeitdruck. Sie haben das Recht, den Vertrag in Ruhe prüfen zu lassen.
HÄUFIGE FRAGEN
Fragen zum Aufhebungsvertrag
Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Bekomme ich eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
Wie hoch sollte die Abfindung sein?
Aufhebungsvertrag auf dem Tisch?
Unterschreiben Sie nichts, bevor Sie den Vertrag anwaltlich prüfen lassen. Wir beraten Sie schnell und diskret.

