Wann haftet der Architekt?
Der Architekt schuldet nicht nur eine Planung, sondern ein mangelfreies Bauwerk. Seine Pflichten umfassen die Grundlagenermittlung, die Entwurfs- und Ausführungsplanung, die Ausschreibung und Vergabe sowie die Bauüberwachung. Verletzt er eine dieser Pflichten, haftet er dem Bauherrn auf Schadensersatz. In der Praxis sind Planungsfehler und mangelhafte Bauüberwachung die häufigsten Haftungsfälle. Ein Architekt, der die Bauausführung nicht ausreichend kontrolliert, haftet neben dem ausführenden Unternehmer als Gesamtschuldner. Das bedeutet: Der Bauherr kann sich aussuchen, wen er in Anspruch nimmt. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht vertritt RA Eschbach Bauherren in Kaiserslautern und der Westpfalz bei Ansprüchen gegen Architekten und Ingenieure. Wir kennen die Leistungsphasen der HOAI, die typischen Fehlerquellen und die Rechtsprechung des Landgerichts Kaiserslautern zu Architektenhaftungsfällen.
Typische Haftungsfälle
Architekten haften in verschiedenen Konstellationen, die häufigsten sind:
Planungsfehler
Fehlerhafte Statik, unzureichende Abdichtungsplanung, nicht berücksichtigte Bauvorschriften oder falsche Materialvorgaben.
Mangelhafte Bauüberwachung
Der Architekt hat die Bauausführung nicht ausreichend kontrolliert und Mängel der Handwerker nicht rechtzeitig erkannt.
Kostenüberschreitung
Wenn die tatsächlichen Baukosten die Kostenschätzung des Architekten erheblich überschreiten, kann ein Schadensersatzanspruch bestehen.
Terminüberschreitung
Verzögert sich das Bauvorhaben durch Planungsverzögerungen des Architekten, haftet er für den daraus entstehenden Schaden.
Gesamtschuldnerische Haftung: Architekt und Bauunternehmer
Wenn sowohl der Architekt als auch der Bauunternehmer für einen Mangel verantwortlich sind, haften beide als Gesamtschuldner. Der Bauherr kann den gesamten Schaden von einem der beiden fordern. Das ist besonders relevant, wenn der Bauunternehmer insolvent ist, dann bleibt der Architekt als Haftungsadressat. Architekten sind berufshaftpflichtversichert, was die Durchsetzung von Ansprüchen erleichtert.
IHR ANSPRECHPARTNER

Moritz Eschbach
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, spezialisiert auf Architektenhaftung und Planungsrecht
Gut zu wissen
Architekten sind berufshaftpflichtversichert. Das erleichtert die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erheblich.
HÄUFIGE FRAGEN
Fragen zur Architektenhaftung
Wie lange haftet der Architekt für Planungsfehler?
Haftet der Architekt auch für Fehler der Handwerker?
Was kostet ein Verfahren gegen den Architekten?
Planungsfehler oder mangelhafte Bauüberwachung?
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