Schubertstraße 37, Kaiserslautern

Mo–Fr: 8:00–12:30 | Mo, Di, Do: 13:30–17:00

+49 631 61358

rae@gerhard-eschbach.de

Rechtsgebiete

Über uns

Häufige Fragen

Karriere

BAU- UND ARCHITEKTENRECHT · FACHANWALT RA MORITZ ESCHBACH

BAU- UND ARCHITEKTENRECHT · FACHANWALT RA MORITZ ESCHBACH

Architektenhaftung: Planungsfehler und Bauüberwachung. Ihr Fachanwalt in Kaiserslautern

Architektenhaftung: Planungsfehler und Bauüberwachung. Ihr Fachanwalt in Kaiserslautern

Planungsfehler, mangelhafte Bauüberwachung oder Kostenüberschreitungen, wenn der Architekt seine Pflichten verletzt, haftet er. Wir setzen Ihre Schadensersatzansprüche durch.

Planungsfehler, mangelhafte Bauüberwachung oder Kostenüberschreitungen, wenn der Architekt seine Pflichten verletzt, haftet er. Wir setzen Ihre Schadensersatzansprüche durch.

Wann haftet der Architekt?

Der Architekt schuldet nicht nur eine Planung, sondern ein mangelfreies Bauwerk. Seine Pflichten umfassen die Grundlagenermittlung, die Entwurfs- und Ausführungsplanung, die Ausschreibung und Vergabe sowie die Bauüberwachung. Verletzt er eine dieser Pflichten, haftet er dem Bauherrn auf Schadensersatz. In der Praxis sind Planungsfehler und mangelhafte Bauüberwachung die häufigsten Haftungsfälle. Ein Architekt, der die Bauausführung nicht ausreichend kontrolliert, haftet neben dem ausführenden Unternehmer als Gesamtschuldner. Das bedeutet: Der Bauherr kann sich aussuchen, wen er in Anspruch nimmt. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht vertritt RA Eschbach Bauherren in Kaiserslautern und der Westpfalz bei Ansprüchen gegen Architekten und Ingenieure. Wir kennen die Leistungsphasen der HOAI, die typischen Fehlerquellen und die Rechtsprechung des Landgerichts Kaiserslautern zu Architektenhaftungsfällen.

Typische Haftungsfälle

Architekten haften in verschiedenen Konstellationen, die häufigsten sind:

Planungsfehler

Fehlerhafte Statik, unzureichende Abdichtungsplanung, nicht berücksichtigte Bauvorschriften oder falsche Materialvorgaben.

Mangelhafte Bauüberwachung

Der Architekt hat die Bauausführung nicht ausreichend kontrolliert und Mängel der Handwerker nicht rechtzeitig erkannt.

Kostenüberschreitung

Wenn die tatsächlichen Baukosten die Kostenschätzung des Architekten erheblich überschreiten, kann ein Schadensersatzanspruch bestehen.

Terminüberschreitung

Verzögert sich das Bauvorhaben durch Planungsverzögerungen des Architekten, haftet er für den daraus entstehenden Schaden.

Gesamtschuldnerische Haftung: Architekt und Bauunternehmer

Wenn sowohl der Architekt als auch der Bauunternehmer für einen Mangel verantwortlich sind, haften beide als Gesamtschuldner. Der Bauherr kann den gesamten Schaden von einem der beiden fordern. Das ist besonders relevant, wenn der Bauunternehmer insolvent ist, dann bleibt der Architekt als Haftungsadressat. Architekten sind berufshaftpflichtversichert, was die Durchsetzung von Ansprüchen erleichtert.

IHR ANSPRECHPARTNER

Moritz Eschbach

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, spezialisiert auf Architektenhaftung und Planungsrecht

Gut zu wissen

Architekten sind berufshaftpflichtversichert. Das erleichtert die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erheblich.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen zur Architektenhaftung

Wie lange haftet der Architekt für Planungsfehler?

Haftet der Architekt auch für Fehler der Handwerker?

Was kostet ein Verfahren gegen den Architekten?

Planungsfehler oder mangelhafte Bauüberwachung?

Sichern Sie Ihre Ansprüche gegen den Architekten. Wir prüfen den Sachverhalt und setzen Ihren Schadensersatz durch.