Baumängel erkennen und Ansprüche sichern
Baumängel gehören zu den häufigsten Streitfällen im Baurecht. Ob beim Neubau eines Einfamilienhauses in Kaiserslautern oder bei der Sanierung einer Bestandsimmobilie in der Westpfalz, wenn die Ausführung nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht, liegt ein Mangel vor. Typische Baumängel sind fehlerhafte Abdichtungen, Risse im Mauerwerk, Schimmelbildung durch mangelhafte Lüftungskonzepte oder nicht fachgerecht verlegte Böden. Das Problem: Viele Baumängel werden erst Monate oder Jahre nach der Abnahme sichtbar. Dann beginnt die Frage nach der Verantwortung, und nach der Verjährung. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach BGB fünf Jahre, nach VOB/B vier Jahre ab Abnahme. Wer zu lange wartet, verliert seine Ansprüche. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht vertritt RA Eschbach Bauherren und Immobilieneigentümer in Kaiserslautern und der Westpfalz. Wir begleiten die Mängelrüge, organisieren Sachverständigengutachten und setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich oder vor dem Landgericht Kaiserslautern durch.
Ihre Ansprüche bei Baumängeln
Bei einem Baumangel stehen Ihnen verschiedene Ansprüche zu, je nach Schwere des Mangels und Verhalten des Bauunternehmers:
Nachbesserung (Nacherfüllung)
Der Unternehmer muss den Mangel auf eigene Kosten beseitigen. Sie müssen ihm dafür eine angemessene Frist setzen.
Kostenvorschuss für Ersatzvornahme
Bessert der Unternehmer nicht nach, können Sie einen Vorschuss für die Mängelbeseitigung durch ein anderes Unternehmen verlangen.
Minderung der Vergütung
Statt der Nachbesserung können Sie die Vergütung um den Betrag mindern, der dem Mangel entspricht.
Schadensersatz
Für Folgeschäden — etwa Mietausfall, Hotelkosten oder Schäden an Einrichtungsgegenständen, haftet der Unternehmer zusätzlich.
Rücktritt vom Vertrag
Bei schwerwiegenden Mängeln, die das gesamte Bauwerk betreffen, kann ein Rücktritt vom Bauvertrag in Betracht kommen.
Warum ein Fachanwalt für Baurecht entscheidend ist
Baurecht ist technisch und juristisch komplex. Die Abgrenzung zwischen einem Mangel und einer hinzunehmenden Abweichung, die Frage der Abnahme und deren Rechtsfolgen, die Koordination von Sachverständigengutachten, all das erfordert Erfahrung und Spezialisierung. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht kennt RA Eschbach die technischen Zusammenhänge und die Rechtsprechung des Landgerichts Kaiserslautern.
IHR ANSPRECHPARTNER

Moritz Eschbach
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, spezialisiert auf Baumängel und Baustreitigkeiten
Gut zu wissen
Die Gewährleistungsfrist für Baumängel beträgt nach BGB fünf Jahre, nach VOB/B vier Jahre ab Abnahme. Handeln Sie rechtzeitig.
HÄUFIGE FRAGEN
Fragen zu Baumängeln
Wann verjähren Ansprüche wegen Baumängeln?
Muss ich den Mangel vor der Abnahme rügen?
Brauche ich ein Sachverständigengutachten?
Baumängel an Ihrem Bauvorhaben?
Sichern Sie Ihre Ansprüche, bevor die Verjährung eintritt. Wir prüfen den Mangel und setzen Ihre Rechte durch.

