Bauverzug: Ihre Rechte als Bauherr
Bauverzug ist eines der häufigsten Probleme bei Bauvorhaben. Der vereinbarte Fertigstellungstermin wird überschritten, Handwerker erscheinen nicht auf der Baustelle, Teilleistungen werden nicht rechtzeitig erbracht. Für Bauherren in Kaiserslautern und der Westpfalz bedeutet das: zusätzliche Mietkosten, Bereitstellungszinsen für den Kredit und erheblichen Ärger. Ob ein Bauverzug vorliegt, hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab. Wurde ein verbindlicher Fertigstellungstermin vereinbart, gerät der Unternehmer mit Ablauf dieses Termins automatisch in Verzug. Fehlt ein fester Termin, müssen Sie den Unternehmer zunächst mahnen und eine angemessene Nachfrist setzen. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht berät RA Eschbach Bauherren in Kaiserslautern bei Bauverzug. Wir setzen Vertragsstrafen durch, machen Schadensersatz geltend und begleiten Sie bei der Kündigung des Bauvertrags, wenn der Unternehmer trotz Fristsetzung nicht leistet.
Ihre Ansprüche bei Bauverzug
Bei Bauverzug stehen Ihnen verschiedene Ansprüche zu:
Vertragsstrafe
Wurde im Bauvertrag eine Vertragsstrafe für Terminüberschreitungen vereinbart, können Sie diese unabhängig von einem konkreten Schaden geltend machen.
Schadensersatz wegen Verzögerung
Zusätzliche Mietkosten, Bereitstellungszinsen, Hotelkosten oder entgangene Mieteinnahmen, der Unternehmer muss den verzugsbedingten Schaden ersetzen.
Kündigung des Bauvertrags
Wenn der Unternehmer trotz Fristsetzung und Kündigungsandrohung nicht leistet, können Sie den Vertrag kündigen und einen anderen Unternehmer beauftragen.
Ersatzvornahme
Nach fruchtlosem Fristablauf können Sie die ausstehenden Arbeiten durch ein anderes Unternehmen ausführen lassen, auf Kosten des säumigen Unternehmers.
Warum anwaltliche Begleitung bei Bauverzug wichtig ist
Bauverzug erfordert ein strukturiertes Vorgehen: Fristsetzung, Mahnung, Dokumentation, gegebenenfalls Kündigung. Jeder Schritt muss rechtlich korrekt erfolgen, damit Ihre Ansprüche nicht verloren gehen. Eine fehlerhafte Kündigung kann dazu führen, dass Sie selbst schadensersatzpflichtig werden. Wir stellen sicher, dass jeder Schritt sitzt.
IHR ANSPRECHPARTNER

Moritz Eschbach
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, spezialisiert auf Bauverzug und Vertragsstrafen
Gut zu wissen
Dokumentieren Sie den Bauverzug lückenlos: Fotos vom Baufortschritt, Bautagebuch und schriftliche Korrespondenz sind entscheidende Beweismittel.
HÄUFIGE FRAGEN
Fragen zum Bauverzug
Ab wann liegt Bauverzug vor?
Kann ich den Bauvertrag bei Verzug kündigen?
Welche Schäden kann ich bei Bauverzug geltend machen?
Ihr Bauvorhaben verzögert sich?
Handeln Sie jetzt, je länger Sie warten, desto höher wird der Schaden. Wir setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.

