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BAU- UND ARCHITEKTENRECHT · FACHANWALT RA MORITZ ESCHBACH

BAU- UND ARCHITEKTENRECHT · FACHANWALT RA MORITZ ESCHBACH

Bauverzug: Wenn der Bau nicht fertig wird. Ihr Fachanwalt in Kaiserslautern

Bauverzug: Wenn der Bau nicht fertig wird. Ihr Fachanwalt in Kaiserslautern

Der Fertigstellungstermin ist längst überschritten, die Handwerker kommen nicht, die Kosten steigen. Wir setzen Ihre Ansprüche auf Vertragsstrafe, Schadensersatz und Fertigstellung durch.

Der Fertigstellungstermin ist längst überschritten, die Handwerker kommen nicht, die Kosten steigen. Wir setzen Ihre Ansprüche auf Vertragsstrafe, Schadensersatz und Fertigstellung durch.

Bauverzug: Ihre Rechte als Bauherr

Bauverzug ist eines der häufigsten Probleme bei Bauvorhaben. Der vereinbarte Fertigstellungstermin wird überschritten, Handwerker erscheinen nicht auf der Baustelle, Teilleistungen werden nicht rechtzeitig erbracht. Für Bauherren in Kaiserslautern und der Westpfalz bedeutet das: zusätzliche Mietkosten, Bereitstellungszinsen für den Kredit und erheblichen Ärger. Ob ein Bauverzug vorliegt, hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab. Wurde ein verbindlicher Fertigstellungstermin vereinbart, gerät der Unternehmer mit Ablauf dieses Termins automatisch in Verzug. Fehlt ein fester Termin, müssen Sie den Unternehmer zunächst mahnen und eine angemessene Nachfrist setzen. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht berät RA Eschbach Bauherren in Kaiserslautern bei Bauverzug. Wir setzen Vertragsstrafen durch, machen Schadensersatz geltend und begleiten Sie bei der Kündigung des Bauvertrags, wenn der Unternehmer trotz Fristsetzung nicht leistet.

Ihre Ansprüche bei Bauverzug

Bei Bauverzug stehen Ihnen verschiedene Ansprüche zu:

Vertragsstrafe

Wurde im Bauvertrag eine Vertragsstrafe für Terminüberschreitungen vereinbart, können Sie diese unabhängig von einem konkreten Schaden geltend machen.

Schadensersatz wegen Verzögerung

Zusätzliche Mietkosten, Bereitstellungszinsen, Hotelkosten oder entgangene Mieteinnahmen, der Unternehmer muss den verzugsbedingten Schaden ersetzen.

Kündigung des Bauvertrags

Wenn der Unternehmer trotz Fristsetzung und Kündigungsandrohung nicht leistet, können Sie den Vertrag kündigen und einen anderen Unternehmer beauftragen.

Ersatzvornahme

Nach fruchtlosem Fristablauf können Sie die ausstehenden Arbeiten durch ein anderes Unternehmen ausführen lassen, auf Kosten des säumigen Unternehmers.

Warum anwaltliche Begleitung bei Bauverzug wichtig ist

Bauverzug erfordert ein strukturiertes Vorgehen: Fristsetzung, Mahnung, Dokumentation, gegebenenfalls Kündigung. Jeder Schritt muss rechtlich korrekt erfolgen, damit Ihre Ansprüche nicht verloren gehen. Eine fehlerhafte Kündigung kann dazu führen, dass Sie selbst schadensersatzpflichtig werden. Wir stellen sicher, dass jeder Schritt sitzt.

IHR ANSPRECHPARTNER

Moritz Eschbach

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, spezialisiert auf Bauverzug und Vertragsstrafen

Gut zu wissen

Dokumentieren Sie den Bauverzug lückenlos: Fotos vom Baufortschritt, Bautagebuch und schriftliche Korrespondenz sind entscheidende Beweismittel.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen zum Bauverzug

Ab wann liegt Bauverzug vor?

Kann ich den Bauvertrag bei Verzug kündigen?

Welche Schäden kann ich bei Bauverzug geltend machen?

Ihr Bauvorhaben verzögert sich?

Handeln Sie jetzt, je länger Sie warten, desto höher wird der Schaden. Wir setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.