Bauvertrag: BGB oder VOB/B?
Wer baut, unterschreibt einen Vertrag, der sein Bauvorhaben für Monate oder Jahre bestimmt. Ob Generalunternehmervertrag, Einzelgewerkvergabe oder Bauträgervertrag, die vertragliche Gestaltung entscheidet über Kosten, Termine und Ihre Rechte bei Problemen. In Kaiserslautern und der Westpfalz beraten wir Bauherren vor Vertragsschluss und vertreten sie, wenn es zu Streitigkeiten kommt. Die zentrale Frage bei jedem Bauvertrag: Gilt das BGB-Werkvertragsrecht oder die VOB/B? Seit der Bauvertragsreform 2018 enthält das BGB eigene Regelungen für den Bauvertrag (§§ 650a ff. BGB). Die VOB/B wird häufig von Bauunternehmen in den Vertrag einbezogen, sie enthält für Bauherren teils ungünstigere Regelungen, etwa kürzere Gewährleistungsfristen. Wir prüfen jeden Bauvertrag auf versteckte Risiken: unklare Leistungsbeschreibungen, fehlende Sicherheiten, nachteilige Zahlungspläne und unwirksame Klauseln. Besonders bei Verbraucherbauverträgen gelten seit 2018 strenge Informationspflichten des Unternehmers.
Worauf Sie im Bauvertrag achten müssen
Ein Bauvertrag enthält zahlreiche Regelungen, die Ihre Rechte erheblich beeinflussen:
Leistungsbeschreibung
Die Baubeschreibung muss detailliert und eindeutig sein. Unklare Formulierungen führen zu Streit über den geschuldeten Leistungsumfang.
Vergütung und Zahlungsplan
Der Zahlungsplan muss dem Baufortschritt entsprechen. Überzahlungen sind das größte Risiko für Bauherren bei einer Insolvenz des Unternehmers.
Fertigstellungstermin und Vertragsstrafe
Ohne verbindlichen Fertigstellungstermin haben Sie bei Verzögerungen kaum Handhabe. Eine Vertragsstrafenklausel schafft Druck.
Gewährleistung und Sicherheiten
Fünf Jahre nach BGB, vier Jahre nach VOB/B. Gewährleistungsbürgschaften sichern Ihre Ansprüche auch bei Insolvenz des Unternehmers.
Warum eine Vertragsprüfung vor Unterschrift sinnvoll ist
Die Kosten für eine anwaltliche Vertragsprüfung betragen einen Bruchteil dessen, was ein schlecht formulierter Bauvertrag Sie kosten kann. Wir identifizieren Risiken, verhandeln Nachbesserungen und stellen sicher, dass der Vertrag Ihre Interessen als Bauherr schützt. Bei Bauvorhaben in Kaiserslautern und der Westpfalz kennen wir die regionalen Bauunternehmen und deren Vertragspraxis.
IHR ANSPRECHPARTNER

Moritz Eschbach
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, spezialisiert auf Bauvertragsrecht und Vergaberecht
Gut zu wissen
Seit 2018 gelten für Verbraucherbauverträge besondere Schutzvorschriften: Baubeschreibungspflicht, Widerrufsrecht und Fertigstellungstermin.
HÄUFIGE FRAGEN
Was ist besser — BGB oder VOB/B?
Kann ich den Bauvertrag noch ändern, nachdem ich unterschrieben habe?
Was passiert bei Insolvenz des Bauunternehmers?
Bauvertrag vor der Unterschrift?
Lassen Sie den Vertrag prüfen, bevor Sie sich binden. Eine Stunde Beratung kann Ihnen Zehntausende Euro sparen.

